Aktuelles


TAG 9 DER STÖRUNG


Die Servicewüste Telekom wird Ihrem Ruf weiterhin gerecht.

Das Schlimmste ist, man muss so ohnmächtig zuschauen.

Ich wollte unter der Tel-Nr. 0800-330-1300 in Erfahrung bringen, wann sich denn für mich als Anschlussinhaber mal etwas bewegt. Nach 23 Minuten in der Warteschleife werde ich verbunden und dann wird einfach aufgelegt.

Manfred Geisler

24.9.2014

ACHTUNG, WENN DIE TELEKOM UMSTELLEN WILL


Wir raten zu größter Vorsicht, wenn die Telekom Ihren Anschluss auf VoIP umstellen möchte.

Wir können nur dringend abraten. Seit dem 16.9.2014 haben wir keine bzw. manchmal nur eingeschränkten Anschluss.

Sind Sie der Telekom gegenüber nicht zu leichtgläubig.

Manfred Geisler

23.09.2014

Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften endlich gesetzlich geschützt


Eine neue Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) sichert WEG-Konten im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung zukünftig noch stärker ab.

Sparguthaben von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung ab dem 1. Januar 2014 auch über den Betrag von 100.000 Euro staatlich abgesichert. Das Konto einer Eigentümergemeinschaft wird auf Grund der Teilrechtsfähigkeit der WEG als Einzel-Anleger betrachtet - bisher auch im Falle eines Entschädigungsanspruches. Das Guthaben ist daher aktuell nur bis zu einem Wert von 100.000 Euro gesetzlich gesichert. Durch die jetzt beschlossene Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) werden zukünftig WEG-Konten im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung als Gemeinschaftskonten ausgelegt, bei denen alle Mitglieder der WEG als Kontoinhaber gelten. Ab Januar gilt dann der jeweilige Anteil des einzelnen Kontoinhabers als maßgebliche Obergrenze für einen Entschädigungsanspruch. Alle weiteren Belange der Kontoführung von WEG-Konten bleiben unberührt.

Die für WEG maßgebliche Änderung des EAEG wurde vom Bundesrat noch vor der Sommerpause beschlossen. Im Rahmen des so genannten CRD IV-Umsetzungsgesetzes (Drucksache 374/13) wurde dem EAEG ein zusätzlicher Passus beigefügt, der bei einem Entschädigungsanspruch WEG-Konten als Gemeinschaftskonten definiert. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) begrüßt die Änderungen außerordentlich. Der DDIV hatte sich im Vorfeld für die Gesetzesänderungen ausgesprochen und dafür geworben.

"Als Spitzenverband der Immobilienverwaltungen in Deutschland haben wir uns seit langem dafür ausgesprochen, dass WEG-Konten in Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung besser geschützt werden. Auch im Dialog mit Banken, die uns partnerschaftlich verbundenen sind, haben wir immer wieder für den Schutz der Wohnungseigentümer und deren Rücklagen eingesetzt. Die oft lange angesparten Mittel für Instandhaltungen, Modernisierungen und energetische Sanierungen sind nun endlich angemessen gesichert", betont Wolfgang D. Heckeler, Präsident des DDIV.

Instandhaltungsrücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften sind sicherer.

Die Änderungen des EAEG haben gravierende Konsequenzen für Wohnungseigentümergemeinschaften. Waren bei der gesetzlichen Einlagensicherung bisher nur Guthaben mit einem Gesamtwert von 100.000 Euro pro WEG-Konto staatlich abgesichert, so ist zukünftig der Anteil der jeweiligen Eigentümer unter staatlichen Schutz gestellt. Vor dem Hintergrund der in der Diskussion befindlichen Beteiligung von Gläubigern und Kapitalanlegern zur Bankenrettung in der Europäischen Union, können Eigentümergemeinschaften aufatmen: Sie müssen vorerst nicht befürchten, dass ihre über Jahre und Jahrzehnte angesparten Instandhaltungsrücklagen zur Finanzierung maroder Banken verwendet werden. Pro Eigentümer sind zukünftig Einlagen im Wert von 100.000 Euro im Rahmen des EAEG staatlich gesichert. Guthaben, die über diesen Betrag hinausgehen, werden überdies meist von privaten Sicherungsfonds gesichert, in denen die überwiegende Zahl der Banken zusätzlich Mitglied ist.

Erst vor knapp zwei Wochen hatten sich die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten über eine allgemeine Ausrichtung zur EU-Bankenabwicklungsrichtlinie geeinigt. Darin wurden ein so genanntes Bail-in-System und eine klaren Haftungsreihenfolge für die Rettung von zahlungsschwachen Banken vorgeschlagen. Demnach sollen zukünftig Anteilseigner, Gläubiger, Investoren und Sparer ab einem Guthaben von 100.000 Euro mit acht Prozent ihrer Einlagen zur Bankenrettung beitragen. Erst danach sollen Steuergelder herangezogen werden.

Der Beschluss der EU-Finanzminister bildet die Grundlage für die so genannten Trilog-Verhandlungen zwischen den Mitgliedsstaaten, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament, bei denen die endgültigen Regelungen der Bankenabwicklungsrichtlinie ausgehandelt werden. Auch über die Gläubigerbeteiligung wird dann final entschieden. Diese Richtlinie, die in erster Lesung bereits vor Ende des Jahres geplant ist, soll einen EU-weiten Rahmen für die Sanierung und Abwicklung insolventer Banken bieten. Im Anschluss an den EU-Beschluss, müssen die Regelungen ins nationale Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Erst dann erlangen die Vorgaben ihre Gültigkeit.

Notfall-Schlüssel-Vereinbarung


Kurzbeschreibung

Ein Rohrbruch im Haus - just zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter im Urlaub ist. Gut, wenn der Vermieter für solche Fälle einen Notschlüssel hat. Vergessen? Das lässt sich nachholen: Mit dieser Notschlüssel-Vereinbarung!

Wichtig für Sie

Sommerurlaub, Winterflüchtlinge - und wenn was mit der Wohnung ist? Dann bleibt Ihnen oft nur der Schlüsseldienst, denn als Vermieter dürfen Sie ohne Wissen Ihres Mieters keinen Wohnungsschlüssel zurückbehalten. Wer dennoch auf Nummer Sicher gehen will, kann mit seinem Mieter diese Notfallschlüsselvereinbarung treffen. Verwahren Sie den Schlüssel in einem verschlossenen, quer vom Mieter über die Lasche unterschriebenen Umschlag - das schafft Sicherheit und Vertrauen auf beiden Seiten!

Unsere neue Homepage...


..steht Ihnen ab sofort zur Verfügung und bietet Ihnen einen Rundumblick über unsere Leistungen und alles, was wir Ihnen sonst noch gerne mitteilen möchten.

Wir würden uns über Ihr Feedback freuen.

Den Stromfressern auf der Spur


Die Mainova hilft Ihnen Stromfressern ganz einfach auf die Spur zu kommen, indem Sie sich kostenfrei eines der Mainova Strommessgeräte ausleihen. Weitere Informationen erhalten Sie im Mainova Service-Center, Stiftstraße 30, 60313 Frankfurt/M. oder unter der Service-Hotline 0800-1144488.

Brandgefahren


Brennbare Gegenstände im Treppenhaus sind immer wieder ein Thema.

Es ist nachvollziehbar, dass gewisse Gegenstände dauerhaft im Treppenhaus stehen. Man kann Schränke, Kinderwagen oder Pflanzen vorfinden. Es kommt auf die Größe des Treppenhauses an. Insbesondere bei älteren Häusern fehlt ein Abstellplatz für den Kinderwagen. Ohne Aufzug ist er auch schlecht in die Wohnung zu bekommen.

Es muss jedoch im Interesse jedes Bewohners sein, ein Treppenhaus von Brandlasten frei zu halten. Im Brandfall entwickelt sich sofort giftiges Rauchgas. Nach Angaben von Fachleuten, reichen 5 Atemzüge aus, um sich eine tödliche Rauchvergiftung zuzuziehen. Lesen Sie bitte weiter unter: http://www.feuer-und-rauch.de/gefahr.html

Auch das Video unter http://www.youtube.com/watch?v=-kgoiswqIyk veranschaulicht die Gefahren, die lauern.

21.2.2012


Im Notfall gehen Sie bitte nach dem, in der Liegenschaft aushängenden Notfallplan vor.

Manfred Geisler
Haus- und Immobilien-Verwaltung
Froschbachstraße 14
61137 Schöneck

Telefon: 06187 / 93 20 76
Telefax: 06187 / 93 20 77
Mobil: 0151 / 40 26 10 90

E-Mail: kontakt@hv-geisler.de



Wir sind Mitglied im Verband der
Immobilienverwalter Hessen e.V.
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Der wiederum dem Dachverband deutscher Immobilienverwalter e.V. angeschlossen ist
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